Makler finden 2023 – 7 Tipps zur Maklersuche
Die Beauftragung eines Immobilienmaklers vereinfacht den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ganz erheblich. Auch bei Vermietungen kann er ausgesprochen hilfreich sein. Durch einen Makler sparen Sie Zeit, Energie und Nerven und erhalten oft auch noch einen höheren Preis. Hinzu kommt, dass der Makler erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Kauf-, Verkaufs- oder Mietvertrags bezahlt werden muss. Einen seriösen Makler zu finden, ist gar nicht so schwierig, wie Sie vielleicht glauben.
Inhalt dieser Seite:
1. Die Suche nach einem zuverlässigen Makler - 7 Tipps
Die Erfahrungen anderer Leute mit einem Immobilienmakler sagen mehr aus als eine schöne Werbebroschüre. Optimal ist es, wenn Sie jemanden kennen, der erfolgreich mit einem Immobilienmakler zusammengearbeitet hat. Wenn das auf Sie nicht zutrifft, finden Sie auf unserer Seite Makler für jede Region. Zu allen Maklern werden auch Bewertungen veröffentlicht.
Schauen Sie sich in Ruhe die Profile aller Immobilienmakler für die betreffende Region an. Fühlen Sie sich angesprochen? Sind die Kontaktdaten gut zu finden? Wenn Sie ein Profil nichtssagend finden oder Probleme haben, die Kontaktdaten zu finden, wird dies anderen wohl auch so gehen. Keine gute Voraussetzung, um etwas erfolgreich zu verkaufen! Dann suchen Sie lieber weiter.
Hat der Immobilienmakler eine Gewerbeberechtigung und ein festes Büro? Ist er Mitglied in einem anerkannten Berufsverband? Erfahren Sie etwas über seine Ausbildung?
Legen Sie sich nicht zu früh fest. Nehmen Sie lieber mit zwei oder drei Immobilienmaklern Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Nimmt sich der Makler Zeit, um alle relevanten Punkte ausführlich mit Ihnen zu besprechen? Stellt er Fragen nach den benötigten Dokumenten, wie beispielsweise dem Energieausweis, dem Lageplan, dem Bebauungsplan? Ein Profi hat den Überblick, welche Dokumente für den Kauf oder Verkauf eines bebauten oder eines unbebauten Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung erforderlich sind.
Der Immobilienmakler soll Ihnen helfen, Ihre Immobilie zu einem realistischen Preis zu verkaufen bzw. zu kaufen. Dazu muss er den örtlichen Immobilienmarkt kennen und Erfahrung mit der Immobilienbewertung haben. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, wenn der Makler Ihnen einen unrealistischen Preis in Aussicht stellt oder im Gegenteil, die Immobilie nur schlecht redet. Auch in diesem Fall sprechen Sie besser erst noch mit einem weiteren Immobilienmakler.
Sie werden mit dem Makler über einen längeren Zeitraum zusammenarbeiten. Da muss gegenseitig die Chemie stimmen. Bei aller Sympathie sollten Sie aber trotzdem auf einem schriftlichen Maklervertrag bestehen. Der ist zwar nicht vorgeschrieben, erspart im Zweifelsfall aber viel Ärger.
2. Nachdem Sie den Makler gefunden haben
Wenn Sie sich für einen Immobilienmakler entschieden haben, stehen einige weitere Fragen an, die Sie am besten zusammen mit dem Makler entscheiden müssen.
• Da ist einmal die Frage, welche Art des Maklerauftrags Sie vergeben wollen. Dazu gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag. Ein einfacher Maklerauftrag bedeutet, Sie beauftragen zwar diesen Makler mit dem Verkauf bzw. der Suche nach einer geeigneten Immobilie, aber er hat keinen Alleinvertretungsanspruch. Sie können gleichzeitig auch noch andere Makler beauftragen oder sich selber an der Suche nach einem Käufer bzw. einer passenden Immobilie beteiligen. Da der Makler nur im Erfolgsfall bezahlt wird, ist diese Variante für ihn nicht besonders attraktiv. Es wirkt auch sicher auf Interessenten merkwürdig, wenn Ihnen dieselbe Immobilie von mehreren Maklern angeboten wird.
Besser ist der Alleinauftrag. In diesem Fall beauftragen Sie nur einen einzigen Makler. Sie können aber auch bei dieser Variante selber weitersuchen. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag müssen alle Kontakte über den beauftragten Makler laufen. Auch wenn Sie selber einen Käufer bzw. Verkäufer finden, hat der Makler Anspruch auf die vereinbarte Provision.
• Auch über die Laufzeit des Maklervertrags sollten Sie sich Gedanken machen. Der Immobilienmakler wird sich wahrscheinlich mehr bemühen, wenn er weiß, dass er nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung hat.
• Ein weiterer Punkt ist die Maklerprovision. Sie wird erst fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt hat, d.h. einen Mieter oder Käufer gefunden hat. Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip, d.h. der Verkäufer muss den Makler bezahlen. Die Maklerprovision darf maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
Beim Immobilienverkauf können Sie die Maklerprovision nicht mehr wie früher teilweise üblich auf den Käufer "abwälzen". So hat der Gesetzgeber 2020 bestimmt, dass sich Verkäufer und Käufer die Courtage jeweils zur Hälfte teilen, sofern ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung verkauft wird. Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie, ein Baugrundstück oder ein Mehrrfamilienhaus verkaufen möchten, können Sie wie bisher auch eine reine Käufercourtage verlangen. Die übliche Maklerprovision beträgt in den meisten Bundesländern 7,14% und ist nur im Erfolgsfall fällig. Halten Sie die von Ihnen verhandelte Maklercourtage im Maklervertrag fest und schließen Sie im Vertrag aus, dass der Makler eine Aufwandsentschädigung verlangen kann, falls er die Immobilie nicht erfolgreich verkaufen konnte.