Flurkarte beantragen - das sollten Sie wissen
Ein Grundstück besticht nicht allein durch seine Größe. Die Lage bestimmt den Wert einer Immobilie. Als Käufer und Verkäufer lesen Sie in einer Flurkarte wesentliche Details zur Größe und dem Umfeld des Grund und Bodens ab. Lesen Sie hier, was eine Flurkarte genau ist und welche Informationen sie über ein Grundstück verrät.
Inhalt dieser Seite:
- Welche Informationen beinhaltet die Flurkarte?
- Wozu benötigt man eine Flurkarte?
- Wer darf eine Flurkarte beantragen?
- Was kostet eine Flurkarte?
- Wo kann man eine Flurkarte beantragen?
- Musteranschreiben „Flurkarte beantragen“ als kostenloser Download
- Welche Bedeutung hat die Flurkarte beim Immobilienverkauf?
- Amtlicher Lageplan & Flurkarte – Was ist der Unterschied?
1. Welche Informationen beinhaltet die Flurkarte?
Eine Flurkarte ist auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bekannt. Maßstabsgetreu stellen diese Karten amtlich vermessene Parzellen der Erdoberfläche dar. Diese Parzellen nennen sich Liegenschaften oder Flurstücke. In der Karte sind sie von einer geschlossenen Linie umgrenzt und unter einer Flurstücknummer verzeichnet. Auf diese Weise beschreibt das Dokument die Lage vom Eigentum an Grund und Boden. Zudem enthält die Aufzeichnung konkrete Informationen zur Nutzung der Flächen.
Zu den Bestandteilen einer Flurkarte gehören
- Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen,
- Flurstücke mit der jeweiligen Begrenzung und den Flurstücknummern,
- Gebäude mit ihrer Nutzungsart und der zugehörigen Hausnummer,
- die Kennzeichnung zur Nutzungsart des Bodens auf unbebauten Flurstücken,
- Gleisanlagen, Straßen und Gewässer einschließlich ihrer Klassifizierungen und Namen,
- ein Blattrahmen mit Flurnummer, Bezeichnung der Gemarkung, Maßstab und Herkunft.
Die Daten erfassen die zuständigen Behörden mittlerweile digital. Die Flurkarten liegen in 15 Bundesländern als sogenannte Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) vor. In Bayern gibt es die Digitale Flurkarte (DFK) mit einer bedarfsorientierten Auswahl der Maßstäbe für die Darstellung der Informationen.
2. Wozu benötigt man eine Flurkarte?
Die Flurkarte liefert eine amtliche Vorlage für das Grundbuch. Dort sind die Besitzverhältnisse sowie Nutzungsrechte und Belastungen eines Grundstücks erfasst. Bei rechtlichen Fragen oder Unstimmigkeiten über die Eigentumsverhältnisse liefert das Grundbuch anhand der Flurkarte konkreten Aufschluss. Grundstücksbesitzer benötigen die amtliche Flurkarte außerdem als Lageplan für einen Bauantrag und zum Nachweis der Grundstücksgrenzen. Darüber hinaus liefert das Dokument einen Nachweis zur Lage des Grundstücks. Das ist für eine Immobilienbewertung wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus verkaufen möchten.
Als Grundstückseigentümer hilft Ihnen die Flurkarte auch bei der Überprüfung der Grundsteuer. Die Höhe der Steuer können Sie durch die exakte Einzeichnung des eigenen Flurstücks präzise berechnen.
3. Wer darf eine Flurkarte beantragen?
Allgemeine Informationen aus dem Liegenschaftskataster sind für jeden Bürger zugänglich. Mündliche und schriftliche Auskünfte oder Auszüge zu Flurstücken erhalten Sie für gewöhnlich nach einem formlosen Antrag. Für Auskünfte und Auszüge mit Eigentümerangaben müssen Sie etwa als Kaufinteressent ein berechtigtes Interesse nachweisen und gegebenenfalls eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers vorlegen.
4. Was kostet eine Flurkarte?
Für die Erfassung und Verwaltung der Flurkarten sind die Bundesländer zuständig. Daher variieren die Kosten je nach Gebührenordnung der entsprechenden Landesbehörde. Je nach Art und Größe des gewünschten Auszugs bezahlen Sie im Durchschnitt zwischen 15 und 60 Euro. Mündliche Auskünfte erteilen die Behörden üblicherweise gebührenfrei.
5. Wo kann man eine Flurkarte beantragen?
Eine Flurkarte beantragen Sie bei den oberen Vermessungsbehörden der Bundesländer. Die Auszüge erhalten Sie als Dateiformat oder in Analogform. Die jeweiligen amtlichen Verzeichnisse der Liegenschaftskataster finden Sie unter folgenden Adressen:
Bundesland | Katasterauskunft |
Baden-Württemberg | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung |
Bayern | Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung |
Berlin | Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung |
Brandenburg | Innenministerium, Vermessungsverwaltung |
Bremen | Landesamt GeoInformation |
Hamburg | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
Hessen | Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für innere Verwaltung |
Niedersachsen | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung |
Nordrhein-Westfalen | Geobasis NRW |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation |
Saarland | Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung |
Sachsen | Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung |
Sachsen-Anhalt | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Schleswig-Holstein | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Thüringen | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
6. Musteranschreiben „Flurkarte beantragen“ als kostenloser Download
Den Auszug für eine Flurkarte beantragen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich. Ein Musteranschreiben finden Sie hier.
7. Welche Bedeutung hat die Flurkarte beim Immobilienverkauf?
Die Flurkarte spielt für die Immobilienbewertung eine zentrale Rolle. Denn die Lage wirkt sich entscheidend auf den Preis aus. Als Käufer oder Verkäufer lesen Sie aus der Karte wichtige Informationen ab.
Verkäufer steigern mit einer exponierten Lage den Wert ihres Grundstücks. Eine schmale Zufahrtsstraße verspricht zum Beispiel die ungehinderte Erreichbarkeit des Grundstücks ohne Verkehrsbelästigung. Ein nahe gelegener See, leicht erreichbare Einkaufsmöglichkeiten oder großzügige Abstände zu Nachbarhäusern sind auf der Flurkarte ersichtlich und unterstreichen die Attraktivität der Liegenschaft.
Käufern verschafft der detaillierte Lageplan eine Übersicht. Sogar bei einer Ortsbegehung sind etwa in Neubaugebieten die Grundstücksgrenzen nicht klar erkennbar. In der Flurkarte erhalten Sie exakte Informationen über die Größe und das Umfeld des Areals.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, überzeugen Sie Interessenten auch mit vollständigen Unterlagen von Ihrer Vertrauenswürdigkeit. Halten Sie daher die Flurkarte, einen Grundbuchauszug, den Energieausweis für Bestandsbauten sowie eine Teilungserklärung bei Teil- oder Sondereigentum bereit.
8. Amtlicher Lageplan & Flurkarte – Was ist der Unterschied?
Die Flurkarte verzeichnet Flurstücke und Gebäude flächendeckend für das jeweilige Bundesland. Ein Amtlicher Lageplan enthält zusätzliche Daten zu Geländehöhen, der vorhandenen Bebauung einschließlich der First- und Traufhöhen, Bäumen und befestigten Flächen, den Festsetzungen des Bebauungsplans oder Eigentümer- und Grundbuchangaben. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur fertigt den Amtlichen Lageplan für ein bestimmtes Baugrundstück an. Für einen Bauantrag benötigen Sie daher neben einer aktuellen Flurkarte auch einen Amtlichen Lageplan.