von Dr. Niels Jacobsen | Immobilienexperte

Grundbuchauszug anfordern - hier Musteranschreiben kostenlos!

Das Wichtigste zuerst:

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1. Wozu benötigt man einen Grundbuchauszug?

Beglaubigte Abschrift

Das Grundbuch enthält wichtige Informationen zu einem Grundstück. Dazu gehören Angaben zur Größe, zu den Eigentumsverhältnissen, zu Rechten wie ein Wegerecht oder ein Erbbaurecht und Belastungen durch Grundschulden oder Hypotheken. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift dieser Einträge.

Diesen Auszug benötigen Sie in zwei Fällen:

  1. Bei einem Immobilienverkauf belegt der Grundbuchauszug die rechtmäßige Eigentümerschaft und die Berechtigung zu einem Verkauf. Kaufinteressenten erfahren in diesem Dokument außerdem Details über eingetragene Nutzungsrechte oder Grundschulden.
  2. Für eine Beleihungsprüfung benötigt die Bank einen Grundbuchauszug. Ein Immobilienkredit wird beispielsweise über die im Grundbuch vermerkte Grundschuld abgesichert. Damit erwirkt die Bank das Recht zur Veräußerung des Grundstücks bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.
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2. Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen bzw. einsehen?

Einen Grundbuchauszug müssen Sie gemäß § 3 Absatz 1, § 12 und § 12c der Grundbuchordnung (GBO) beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Die Einsicht in das Grundbuch gewährt das Amt lediglich Personen mit einem nachweislich berechtigten Interesse. Dazu zählen:

  • Grundstückseigentümer
  • im Grundbuch eingetragene Personen mit Nutzungsrechten wie dem Wegerecht oder einem lebenslangen Wohnrecht
  • Kreditgeber zur Überprüfung der Kreditsicherheit des Grundstücks
  • Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel zur Zwangsversteigerung
  • Notare, Gerichte und Behörden
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Kaufinteressenten nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Eigentümers, eines Vorkaufvertrages oder einer Maklerbestätigung
  • Mieter zur Ermittlung der Besitzrechte ihres Vermieters an der Immobilie
  • Erbe, der seine Erbenstellung durch Erbschein oder Testament nachweisen kann
Unser Tipp:

Das Grundbuchamt schätzt ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in das Grundbuch nach eigenem Ermessen ein. Nachweise wie ein Mietvertrag oder der Entwurf eines Kaufvertrags reichen zur Begründung des berechtigten Interesses nicht immer aus. Unzweifelhaft ist die Zugangsberechtigung zu einem Grundbuchauszug für die Eigentümer des Grundstücks und sonstige Inhaber von Rechten, die im Grundbuch eingetragen sind. Daher haben Sie bei einem Antrag auf den Grundbuchauszug mit der unterschriebenen Vollmacht eines Berechtigten häufig mehr Erfolg.

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3. Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Amt anfordern? Hier Musteranschreiben!

Den Antrag für einen Grundbuchauszug stellen Sie beim zuständigen Grundbuchamt. Diese Ämter sind Registergerichte der Amtsgerichte im jeweiligen Bezirk.

Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben nach folgendem Muster:

  • Daten des Antragstellers mit Name und Anschrift
  • Daten zur Immobilie mit Grundbuchblattnummer, Gemarkung und Flurstücksnummer oder genaue Adresse.
  • Angabe zur Ausführung als beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchauszugs
  • Begründung der Antragsstellung als Käufer, Eigentümer, Notar oder Gläubiger
  • Datum und handschriftliche Signatur
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Hinweis

Sie können auch persönlich beim Grundbuchamt den Grundbuchauszug einsehen bzw. abfordern. Bringen Sie hierfür ihren Personalausweis oder Reisepass mit. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, weitere Dokumente wie z.B. eine Meldebescheinigung, Erbschein oder Vollmacht vorzuzeigen. So kann das Amt prüfen, ob Sie ein berechtigtes Interesse für die Einsicht haben.

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4. Welches Grundbuchamt ist zuständig? Wie ermittele ich die Gemarkung?

Das für ihr Grundstück zuständige Amtsgericht können Sie auf 2 Arten ermitteln:

  1. Vorliegenden Grundbuchauszug prüfen

Falls Sie noch über einen älteren Grundbuchauszug verfügen, so können Sie den Namen des Grundbuchamts diesem entnehmen. Er ist dort auf dem Deckblatt vermerkt (z.B. Amtsgericht Blankenese) sowie auf Seite 2 im Bestandsverzeichnis.

  1. Amtsgericht online ermitteln

Online können Sie das für Ihr Grundstück zuständige Amtgericht am schnellsten über das Justizportal des Bundes und der Länder ermitteln:

  • Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand auswählen
  • Postleitzahl: Ihre PLZ eingeben, falls 2 Ämter eine Postleitzahl betreuen, werden Sie zusätzlich nach Straße und Hausnummer gefragt.
  • Ergebnis: Das Amtsgericht wird mit Kontaktdaten angezeigt.

Gemarkung Grundbuch und weitere Daten für Grundbuchamt

Häufig kann das Amtsgericht den Grundbuchauszug aufgrund ihrer Adresse heraussuchen. Es kann aber auch hilfreich sein, weitere Merkmale zur eindeutigen Identifikation aufzuführen. Auf unserer Seite Gemarkung finden Sie eine Anleitung wie Sie weitere Daten wie Gemarkung, Blattnummer, Flurstück und Flurstücknummer ermitteln können, um den Auszug abzufordern.

Hinweis

Es gibt 638 Grundbuchämter in Deutschland. Jedes Bundesland hat sein Gerichtswesen anders organisiert. So gibt es z.B. nur 1 Grundbuchamt München, aber z.B. 7 Amtsgerichte in Berlin oder 8 in Hamburg. Stellen Sie durch die Nutzung des Justizportals sicher, dass Sie den Antrag beim richtigen Amt stellen, um nicht wertvolle Zeit zu verlieren.

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5. Wie kann ich den Grundbuchauszug online beantragen?

Grundbuchauszug Online

Das sogenannte Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz ermöglicht die Online-Einsicht in das Grundbuch. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz zusammen mit den Ländern ein eigenes Grundbuch-Portal eingerichtet.

Das dort angebotene „automatisierte Abrufverfahren“ ist allerdings für eine berufsbedingte Nutzung vorgesehen. Daher wird das Verfahren vor allem von Notaren, Gerichten, Behörden und dinglich Berechtigten genutzt. Die Zulassung zum Verfahren muss beantragt werden. Der Antragsteller muss unter anderem sicherstellen, dass er die Abrufe protokolliert und die Datenschutzgesetze einhält. Eine einmalige Registrierung ist zudem notwendig.

Grundbuchauszug online - Abruf nach Bundesländern:

Grundbuch Baden-Württemberg

Grundbuch Bayern

Grundbuch Berlin

Grundbuch Brandenburg

Grundbuch Bremen

Grundbuch Hamburg

Grundbuch Hessen

Grundbuch Mecklenburg-Vorpommern

Grundbuch Niedersachsen

Grundbuch NRW

Grundbuch Rheinland-Pfalz

Grundbuch Saarland

Grundbuch Sachsen

Grundbuch Sachsen-Anhalt

Grundbuch Schleswig-Holstein

Grundbuch Thüringen

Gut zu wissen

Sie benötigen sehr kurzfristig einen Grundbuchauszug? Wenden Sie sich an einen Notar. Dieser nutzt das Online-Abrufverfahren und kann den Auszug in der Regel sehr schnell organisieren, da das Grundbuchamt das berechtigte Interesse nicht mehr prüfen muss.

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6. Wie hoch sind die Kosten für den Grundbuchauszug 2023?

Nebenkosten Grundbuch

Wenn das Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse anerkennt, ist die Einsicht ins Grundbuch gebührenfrei. Laut § 12 der GBO dürfen alle zur Einsicht berechtigten Personen auch eine Abschrift des Grundbuchauszugs verlangen. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Gebührenhöhe. Eine unbeglaubigte Kopie kostet 10 Euro und ein beglaubigter Grundbuchauszug 20 Euro (Stand: September 2023). Sowohl das Grundbuchamt als auch ein Notar kann die Beglaubigung vornehmen.

Beim automatisierten Abrufverfahren für eine berufliche Nutzung richten sich die Kosten für den Online-Übermittlung eines Grundbuchauszugs nach der Anlage zu § 4 des Justizverwaltungskostengesetzes. Demnach bezahlen Sie eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 Euro plus 8 Euro für jedes Grundbuchblatt.

7. Wann benötigt man einen unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszug?

Der Verwendungszweck entscheidet über die jeweilige Ausführung eines Grundbuchauszugs. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug genügt beispielsweise für Ihre eigenen Unterlagen. Einen beglaubigten Grundbuchauszug müssen Sie für die Beleihungsprüfung einer Bank vorlegen oder wenn Sie ein Grundstück verkaufen.

Tipp von ihre-kostenlose-immobilienbewertung:

Informieren Sie sich vorab über die gewünschte Ausführung bei der jeweiligen Stelle, die das Dokument von Ihnen anfordert.

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8. Wie lange dauert es, bis man einen Grundbuchauszug erhält?

Nach unserer Erfahrung übermitteln die meisten Grundbuchämter den Auszug innerhalb von 7 bis 14 Tagen. Es gibt aber auch wenige Einzelfälle, wo Sie bis zu drei Monate warten müssen, ehe Sie das Dokument erhalten. Die Bearbeitungszeit ist je nach Besetzung des zuständigen Grundbuchamtes unterschiedlich lang.

Das elektronische Grundbuch beschleunigt den Zugriff, so dass Sie den Auszug in der Regel in wenigen Werktagen erhalten. Wenden Sie sich daher an einen Notar, wenn Sie kurzfristig einen Auszug benötigen. Alternativ können Sie sich telefonisch beim Grundbuchamt nach der aktuellen Bearbeitungszeit erkundigen.

9. Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug sein?

Das Wohnrecht und Nutzungsrechte, Grundschulden oder ein Vollstreckungsbescheid für eine Zwangsversteigerung gehören zu den wichtigen Daten im Grundbuch. Ein potentieller Käufer bzw. dessen Bank möchte bei der Beleihungsprüfung sicher gehen, dass alle Angaben korrekt sind und es auch kürzlich keine Veränderungen gab. Beim Verkauf einer Immobilie sollte der Grundbuchauszug daher zum vereinbarten Termin maximal 14 Tage alt sein. Generell sollte ein aussagekräftiger Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate sein.

10. Gibt es den Grundbuchauszug auch kostenlos?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug schreibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Immobilienkäufer erhalten bisweilen vom bisherigen Eigentümer eine beglaubigte Kopie zur Vorlage für einen Kreditantrag kostenfrei. Darüber hinaus bieten einige Immobilienmakler einen kostenlosen Grundbuchauszug als Serviceleistung für Verkäufer und Käufer von Immobilien an.

Ein Grundbuchauszug klärt die Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und vorhandene Schuldenbelastungen. Verkäufer und Käufer erhalten mit einer aktuellen und beglaubigten Abschrift eine Grundlage zur Abwicklung seriöser Geschäfte.

Unser Tipp für Verkäufer:

Wir empfehlen Ihnen gerne einen für Ihre Immobilie geeigneten Makler für den Immobilienverkauf, der im Falle der Beauftragung die Kosten für den Grundbuchauszug als Serviceleistung für Sie übernimmt.

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