So finden Sie den passenden Grundstücksmakler
Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie über die Beauftragung eines Grundstücksmaklers nachdenken. Natürlich können Sie das Grundstück auch in Eigenregie suchen oder anbieten, mithilfe eines Maklers sind Sie aber schneller erfolgreich.
1. Die Aufgaben eines Grundstücksmaklers
Die Aufgaben des Grundstücksmaklers hängen davon ab, ob er mit dem Kauf eines Grundstücks oder dem Grundstücksverkauf beauftragt wird.
Die Aufgaben bei dem Kauf eines Grundstücks:
• Der erste Schritt besteht immer darin, festzustellen, welche Vorstellungen Sie von dem zu kaufenden Grundstück haben. Welche Rahmenbedingungen – wie beispielsweise Größe, Lage oder Zuschnitt – sind zu beachten? Auch Ihr Budget für den Grundstückskauf muss abgeklärt werden.
• Ein auf Grundstücke in dieser Region spezialisierter Immobilienmakler hat vielleicht schon etwas Passendes in seiner Kartei.
• Wenn nicht, wird er entsprechende Verkaufsanzeigen online und offline sichten und eventuell auch selber eine Anzeige aufgeben.
• Er vereinbart Besichtigungstermine und begleitet Sie.
• Außerdem prüft er, ob alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Er wird den Bebauungsplan einsehen, um sicherzustellen, dass sich das Grundstück für Ihre Zwecke eignet.
• Schließlich handelt er den Kaufvertrag aus und begleitet Sie zu der notariellen Beglaubigung.
Die Aufgaben, wenn der Makler mit dem Grundstücksverkauf beauftragt wird:
In diesem Fall muss als Erstes der Grundstückswert festgestellt werden. Aufgrund seiner Erfahrung und Expertise kann er diese Grundstücksbewertung in der Regel kompetent eigenständig vornehmen.
So weit sie noch nicht vorhanden sind, besorgt er alle erforderlichen Unterlagen. Dabei ist besonders der Bebauungsplan wichtig. Aus ihm geht hervor, ob und wie das Grundstück bebaut werden darf. Eventuell hat er schon einen Kaufinteressenten in seiner Kundendatenbank. Wenn nicht, erstellt er ein Exposé für das Grundstück. Mithilfe dieses Exposés wird er das Grundstück online und offline bewerben.
Der Grundstücksmakler nimmt eine Vorauswahl der Kaufinteressenten vor. Speziell prüft er deren Bonität und ob deren Verwertungsabsichten zu dem Grundstück passen. Er vereinbart Besichtigungstermine und verhandelt den Kaufvertrag. Schließlich begleitet er Käufer und Verkäufer für die Beurkundung zum Notar.
2. Die Provision für den Grundstücksmakler
Während sich beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verkäufer und Käufer die Provision des Maklers hälftig teilen müssen, erlaubt der Gesetzgeber für Baugrundstücke abweichende Vereinbarungen. Möchten Sie einen Grundstücksmakler mit dem Verkauf eines Baugrundstücks beauftragen, dann können Sie auch eine reine Käufercourtage vereinbaren.
Achtung: Steht auf dem Grundstück noch ein Einfamilienhaus, dann muss der Verkäufer die gleiche Courtage wie der Käufer bezahlen. Selbst wenn der Käufer das Einfamilienhaus abreißen würde. Das geht aus dem 2020 verabschiedeten "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten" hervor. Ein Ausnahme liegt nur vor, wenn der Käufer ein Gewerbetreibender, z.B. ein Bauunternehmen ist. Dann ist auch wiederum eine reine Käufercourtage möglich, da sich das Gesetz ausschließlich an Verbraucher wendet.
In den meisten Bundesländern beträgt die übliche Maklerprovision 7,14% inklusive Mehrwertsteuer. Je nach Marktsituation und konkretem Grundstück lässt sich die Courtage mal besser oder schlechter verhandeln. Auf jeden Fall wird sie erst bei einem erfolgreichen Verkauf fällig.
Achten Sie im Maklervertrag darauf, dass der Makler keine Aufwandsentschädigung erhält, falls er das Grundstück nicht verkauft, damit Sie als Verkäufer kein Kostenrisiko tragen.
3. Daran erkennt man einen guten Grundstücksmakler
• Die besten Chancen, Ihr Grundstück schnell und gut zu verkaufen bzw. problemlos ein geeignetes Grundstück zu finden, haben Sie mit einem Makler, der sich auf die Region spezialisiert hat.
• Ein guter Grundstücksmakler kann Referenzen aufweisen. Am besten ist es natürlich, wenn er schon mit jemandem erfolgreich zusammengearbeitet hat, den Sie persönlich kennen.
• Ein guter Makler wird sich für Sie Zeit nehmen. Sei es, um Ihre Wünsche in Bezug auf das Grundstück genau kennenzulernen, oder um eine realistische Einschätzung des Grundstückswerts vorzunehmen.
• Er kennt den örtlichen Immobilienmarkt und weiß daher, was besonders gefragt ist.
• Da er schon mehrere Jahre als Immobilienmakler tätig ist, verfügt er über eine große Kundendatenbank. Das erhöht die Chance, dass sich gleich dort ein Käufer findet bzw. ein für Sie passendes Grundstück angeboten wird.
• Der Makler weiß nicht nur aus Erfahrung, welche Unterlagen für einen Grundstücksverkauf erforderlich sind, idealerweise hat er auch gute Kontakte zu den entsprechenden Behörden.
• Der erfolgreiche Makler hat die notwendigen Geräte und Hilfsmittel, um ein überzeugendes Exposé für Ihr Grundstück zu erstellen.
• Er weiß, wann und wo er am besten Anzeigen schaltet.
• Ein erfolgreicher Makler ist heute sowohl online als auch offline aktiv.
• Er ist im besten Fall Mitglied in dem Fachverband.
• Auf Bewertungs- oder Immobilienportalen im Internet finden Sie positive Bewertungen zu ihm.
4. So gehen Sie bei der Maklersuche vor
Sie schauen sich die Profile einiger Grundstücksmakler an. Dann nehmen Sie mit mehreren, zum Beispiel drei, von ihnen Kontakt auf und vereinbaren ein Erstgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs lassen Sie sich auch die Bedingungen des jeweiligen Maklers genau erklären. Anschließend wählen Sie in Ruhe einen der Makler aus und schließen mit ihm einen Maklervertrag. Zwar müssen Sie einen Maklervertrag nicht schriftlich abschließen, besser ist es aber schon. Für diesen Vertrag gibt es prinzipiell drei mögliche Formen:
- den einfachen Maklerauftrag
- den Alleinauftrag
- den qualifizierten Alleinauftrag
Einen einfachen Maklerauftrag können Sie mit so vielen Maklern gleichzeitig abschließen, wie Sie wollen. Sinnvoll ist eine mehrfache Beauftragung aber meist nicht. Bei einem einfachen Alleinauftrag nehmen Sie nur diesen Makler in Anspruch. Sie können aber selber auch nach Kunden suchen. Für diese fällt dann keine Maklerprovision an. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag müssen alle Kundenkontakte über den Immobilienmakler laufen.