Energieausweis bei Hausverkauf hier kostenlos

Seit Mai 2015 brauchen Sie bei einem Hausverkauf zwingend einen Energieausweis für das Haus. Er darf nicht von jedem erstellt werden und ist normalerweise kostenpflichtig. Beim Hausverkauf über einen unserer Makler kümmert sich dieser darum.

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1. Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis, auch Energiepass, Wärmeausweis, Energiebedarfsausweis oder Gebäudeenergiepass genannt, gibt Auskunft über die benötigte Heizenergie für ein Haus oder eine Wohnung. Diese Heizenergie wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Es gibt zwei unterschiedliche Formen dieses Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Neuere Energieausweise enthalten Energieeffizienzklassen von A++ bis G. Diese sind auch farblich gekennzeichnet – von Blau über Grün und Gelb bis Rot. Blau und Grün kennzeichnen sehr energieeffiziente Häuser, bei einer roten Kennzeichnung können durch Sanierungsmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden.

2. In welchen Fällen wird ein Energieausweis benötigt?

Energieausweis

Einen Energieausweis brauchen Sie seit 2015 immer dann, wenn Sie eine Wohnung verkaufen, ein Haus verkaufen oder eine Wohnung bzw. Haus vermieten wollen. Der Energieausweis für ein Haus wird immer individuell erstellt, während bei einer Wohnung nicht speziell die einzelne Wohnung berücksichtigt wird, sondern das Gesamtgebäude in dem sich die Eigentumswohnung befindet. In der Regel liegt der Energieausweis der zuständigen Hausverwaltung bereits vor.

Schon bei dem Schalten einer entsprechenden Immobilienanzeige müssen Sie die wichtigsten Angaben aus diesem Ausweis integrieren, insofern ein gültiger Energieausweis vorliegt. Spätestens aber bei der Besichtigung müssen Sie eine Kopie des Energieausweises dem Kaufinteressenten aushändigen.

Zu den Angaben im Exposé gehören:

  • Baujahr
  • Art der Heizung
  • Welcher Energieausweistyp liegt vor (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)?
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/m²
  • Die Energieeffizienzklasse bei neuen Energieausweisen

Die Verpflichtung einen Energieausweis vorzulegen gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude z.B. Büroräume.

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Wichtig zu wissen:

Handelt es sich um ein sehr kleines Haus mit einer Wohnfläche unter 50 m², um ein unter Denkmalschutz stehendes oder ein zum Abriss vorgesehenes Haus, entfällt die Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler von ihre-kostenlose-immobilienbewertung verkaufen, dann erhalten Sie den Energieausweis kostenlos.

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3. Wozu dient der Energieausweis?

Der Energiepass gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses. Damit kann der Käufer abschätzen, welche Heizkosten für dieses Haus bzw. die Wohnung im Gebäude anfallen werden. Je nachdem für welchen Energieausweis man sich entscheidet, sind die Werte im Energiepass anders zu deuten.

4. Hier gibt es den Energieausweis kostenlos – was kostet er sonst?

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises variieren. Ein Bedarfsausweis kostet wegen des großen Aufwands für seine Erstellung zwischen 400 und 500 Euro. Für einen Verbrauchsausweis werden zwischen 50 und 100 Euro berechnet.

Für den Hausverkauf können Sie sich hier einen Makler von uns empfehlen lassen. Bei Beauftragung des Maklers erhalten Sie den benötigten Energieausweis kostenlos.

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5. Wann muss der Energieausweis beim Hausverkauf vorgelegt werden?

Bereits bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen. Daher empfiehlt es sich, eine Kopie des Energieausweises dem Exposé beizufügen und die Verkaufsunterlagen dem Kaufinteressenten bei der Besichtigung auszuhändigen. Bei Vertragsabschluss ist der Energieausweis dem neuen Eigentümer unverzüglich zu übergeben.

6. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - welcher wird wann benötigt?

Bedarfsausweis

Wahlfreiheit

(Verbrauchsausweis ausreichend)
  • Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor 1.11.1977 und entspricht nicht den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung
  • Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Altbauten mit mindestens 5 Wohneinheiten
  • Altbauten mit Bauantrag nach dem 1.11.1977
  • Altbauten nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 fertiggestellt oder nachgerüstet

In vielen Fällen kann der Verkäufer sich aussuchen, ob er einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis erstellen lässt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bei Neubauten muss auf jeden Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Dies gilt auch für alle Häuser, bei denen nicht Abrechnungen für mindestens drei Heizperioden vorliegen. Außerdem muss der Bedarfsausweis für alle vor dem 1.11.1977 erbauten Häuser mit weniger als fünf Wohnungen erstellt werden.

Diese Vorschrift entfällt, wenn das Haus zwischenzeitlich so modernisiert wurde, dass die Werte der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht werden. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick dazu, ob der Bedarfsausweis Pflicht ist oder ob ein Verbrauchsausweis für Ihre Immobilie ausreicht.

7. Welcher Energieausweis ist bei Hausverkauf zu empfehlen?

Der Bedarfsausweis stellt den theoretischen Energiebedarf eines Hauses dar. Hierzu werden Dach, Fenster, Wände und die Heizung des Hauses analysiert. Damit wird dann die theoretisch benötigte Heizenergie berechnet.

Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre an. Er beruht also auf dem tatsächlichen Verbrauch in diesem Haus.

Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile.

Art des Ausweises Vorteil Nachteil
Bedarfsausweis
  • Er ist von dem individuellen Heizverhalten unabhängig.
  • Er kann auch für Neubauten erstellt werden, für die es ja noch keine „Erfahrungswerte“ gibt.
  • Seine Erstellung ist aufwendig. Daher ist er teurer als der Verbrauchsausweis.
  • Die theoretischen Berechnungen berücksichtigen Standortfaktoren, wie beispielsweise eine exponierte Lage oder häufigste Windrichtungen, nicht. Die können aber einen erheblichen Einfluss auf die benötigte Heizenergie haben.
  • Verschiedene Aussteller verwenden unterschiedliche Berechnungsverfahren.
Verbrauchsausweis
  • Er ist wesentlich billiger als der Bedarfsausweis.
  • In ihm spiegeln sich Standortfaktoren wider.
  • Er ist stark von dem individuellen Heizverhalten des Hausbewohners abhängig.
Gut zu wissen für Verkäufer:

Bei der Frage – „Welcher Energieausweis ist besser für den Verkauf?“ – ist abzuwägen, welche Variante die Chancen auf einen schnellen Verkauf zum bestmöglichen Preis verbessert. Die Energiekennwerte fallen interessanterweise im Verbrauchsweis häufig niedriger aus. Damit erscheint die energetische Qualität der Immobilie attraktiver als beim Bedarfsausweis mit höheren Energiewerten. Außerdem spricht für den Verbrauchsausweis, dass dieser auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und nicht auf theoretischen Zahlen beruht. Beim Hausverkauf schaffen Sie Vertrauen, wenn Sie die Kaufinteressenten zusätzlich über den energetischen Zustand der Immobilie informieren. Dazu gehören das Baujahr sowie Alter und Zustand von Heizung, Wärmedämmung und Fenstern.

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8. Wie interpretiert man die Werte im Energieausweis?

Anhand der Farbskala und der Energieeffizienzklasse lässt sich – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – mit einem Blick der energetische Zustand des Gebäudes erkennen. Die Einstufung erfolgt anhand des Endenergieverbrauchs/Endenergiebedarfs in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Liegt dieser Endenergiekennwert im grünen Bereich, spricht die Klassifizierung für ein besonders energieeffizientes Gebäude. Der rote Bereich weist hingegen auf einen hohen Energieverbrauch bzw. Energiebedarf und Sanierungsstau hin.

9. Wer darf einen Energieausweis für das Haus erstellen?

Den Energieausweis dürfen nur speziell zertifizierte Fachleute ausstellen. Um diese Zertifizierung zu erhalten, müssen die betreffenden Personen eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • ein technisch-wissenschaftliches Studium mit einem entsprechenden Studienschwerpunkt erfolgreich abgeschlossen haben
  • in einem passenden Beruf einen Meisterbrief haben
  • staatlich anerkannter Techniker in einem entsprechenden Beruf sein

Außerdem ist eine Fortbildung nach EnEV 2014 Anlage 11 im Bereich energiesparendes Bauen erforderlich. Es sei denn, der Studienschwerpunkt hat dies schon abgedeckt und der Betreffende hat mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem entsprechenden Bereich. Auch eine Bestellung als Sachverständiger für energiesparendes Bauen führt dazu, dass der Betreffende einen Energieausweis ausstellen darf.

10. Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis bleibt in der Regel 10 Jahre gültig. Wurden allerdings energetisch relevante Umbauten am Haus vorgenommen, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Eine Neuausstellung ist außerdem erforderlich, wenn gewisse Mindestangaben fehlen oder der Energieausweis von einer nicht zertifizierten Person erstellt wurde. Unsere Makler beraten Sie gerne in diesen Fragen und stellen bei Beauftragung einen neuen kostenlosen Energieausweis zur Verfügung.

11. Was passiert, wenn man keinen Energieausweis vorlegt?

Fehlt der Energieausweis, droht Ihnen als Verkäufer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Es ist außerdem nicht möglich, die Pflicht zur Vorlage im Kaufvertrag durch eine entsprechende Klausel auszuschließen. Der Notar wird die Beurkundung des Verkaufs in diesem Fall sehr wahrscheinlich verweigern.

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“Vielen Dank für die vor Ort Bewertung. Wenn ich nächstes Jahr verkaufe, dann über diesen Makler. Toller Service!“
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“Danke für die Hinweise zu den Quadratmeterpreisen. Wenn alles geklärt ist, melde ich mich für den Maklertermin!“