Wohnungsmakler für Verkauf und Vermietung
Beim Verkauf oder bei der Vermietung Ihrer Wohnung kann Sie ein Wohnungsmakler kompetent unterstützen. Wie Sie Ihre Wohnung erfolgreich vermarkten und welche Aufgaben ein Makler dabei übernimmt, zeigen wir Ihnen hier!
Inhalt dieser Seite:
1. Wohnungsmakler beim Immobilienverkauf – Die Leistungen
2. Wohnungsmakler bei Vermietung – Das sind seine Aufgaben
3. Maklerprovision 2023 beim Immobilienverkauf - Wer bezahlt?
4. Mieten & Vermieten, wer bezahlt den Wohnungsmakler?
5. Guten Wohnungsmakler finden – Wie geht das?
1. Wohnungsmakler beim Immobilienverkauf – Die Leistungen
Der Verkauf einer Wohnung ist mit mehr Aufwand verbunden, als manch Eigentümer zunächst annimmt. Doch ist es nicht nur der Zeitfaktor, der private Eigentümer schnell an ihre Grenzen bringt. Für die Erstellung des Exposés, die Festlegung eines realistischen Angebotspreises und die Ausarbeitung der Vertragsunterlagen braucht es ein hohes Maß an Expertise und Erfahrung. Um die Wohnung schnell und zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, muss in erster Linie der Angebotspreis realistisch angesetzt sein und die Vermarktungsstrategie zur Zielgruppe passen. Wohnungsmakler kennen den lokalen Immobilienmarkt und sind versiert auf dem Gebiet der Wohnungsbewertung. Der Verkaufsprofi hilft Ihnen außerdem dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, einen professionellen Immobilienmakler mit dem Wohnungsverkauf zu beauftragen.
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten, übernimmt der Wohnungsmakler folgende Aufgaben:
- Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts
- Unterstützung bei der Festlegung eines angemessenen Angebotspreises
- Erarbeitung einer Verkaufsstrategie
- Erstellung des Exposés mit hochwertigen Fotos
- Schaltung von Anzeigen in Zeitungen und über Immobilien-Portale im Internet
- Koordination und Durchführung von Besichtigungen
- Beantworten von Fragen der Kaufinteressenten
- Verkaufsverhandlungen mit dem Käufer
- Vorbereitung des Kaufvertrags
- Teilnahme beim Notartermin zur Vertragsunterzeichnung
- Übergabe der Wohnung mit Erstellung eines Übergabeprotokolls
Wie Sie sehen, umfasst der Verkauf einer Wohnung eine Reihe an Schritten bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss. Ein Wohnungsmakler steht Ihnen als erfahrener Experte zur Seite und berät Sie im Hinblick auf rechtliche Fragen rund um den Verkaufsvertrag.
2. Wohnungsmakler bei Vermietung – Das sind seine Aufgaben
Bei der Vermietung einer Wohnung ist es für Sie als Eigentümer wichtig, einen solventen Mieter zu finden. Aufgabe des Wohnungsmaklers ist es, Sie bei der Mietersuche zu unterstützen und die Wohnung schnellstmöglich zu vermieten. Aufgrund seiner Fachkenntnis und seiner Erfahrung im Vermietungsgeschäft kennt sich ein Makler besser aus als der Laie.
Dies beginnt bereits bei der Festlegung der Miete und der Ausarbeitung gültiger Vertragsklauseln für den Mietvertrag. Die folgenden Tätigkeiten gehören zum Leistungsangebot eines Wohnungsmaklers für Vermietung:
- Festlegung des ortsüblichen Mietpreises
- Erstellung des Wohnungsinserats
- Inserierung der Wohnung
- Organisation von Besichtigungen mit Mietinteressenten
- Vorauswahl der Mieter durch Selbstauskunft und Bonitätsprüfung
- Vorbereitung des Mietvertrags
- Vertragsabwicklung mit Entgegennahme der Kaution
- Übergabe der Wohnung und Ausfertigung des Wohnungsübergabeprotokolls
Wenn Sie einen Wohnungsmakler mit der Vermietung Ihrer Wohnung beauftragen, müssen Sie zudem nicht selbst zu Besichtigungen kommen. Der Makler kümmert sich um die komplette Vermietung und prüft die Bonität der Mietinteressenten. Bei rechtlichen Fragen zum Mietvertrag ist der Wohnungsmakler der richtige Ansprechpartner. Gerade wenn es um Schönheitsreparaturen, Tierhaltung und Betriebskosten geht, sollten die Klauseln wirksam formuliert sein. Ein Immobilienmakler hält sich auf dem Laufenden und kennt die aktuelle Rechtssprechung zu wichtigen Themen im Mietrecht.
3. Maklerprovision 2023 beim Immobilienverkauf - Wer bezahlt?
Beim Immobilienverkauf war in einigen Bundesländern bis 2020 üblich, dass lediglich der Käufer die Maklerprovision bezahlt. Seit der Einführung des „Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten“ ist dies nicht mehr zulässig. Nunmehr gilt: Verkäufer und Käufer müssen sich die Maklercourtage hälftig teilen.
In den meisten Bundesländern verlangen die Immobilienmakler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eine Courtage in Höhe von 3,57%. Natürlich ist die Provisionsforderung eines Maklers grundsätzlich verhandelbar. Zu beachten ist dabei, dass der Verkäufer nicht mehr Courtage als der Käufer entrichten darf. Gibt der Maker einem Käufer einen Nachlass auf die Maklercourtage, um den Wohnungsverkauf zum Abschluss zu bringen, so muss er dem Verkäufer in gleicher Höhe die Maklerprovision ermäßigen.
Die Maklerprovision ist nur im Erfolgsfall zu bezahlen. Damit liegt das Kostenrisiko beim Makler. Grundsätzlich ist es ratsam nicht nur nach dem "günstigsten" Makler zu suchen. Entscheidend ist die Qualität eines Wohnungsmaklers, wenn Sie ihre Wohnung zeitnah und zum bestmöglichen Preis verkaufen möchten.
4. Mieten & Vermieten, wer bezahlt den Wohnungsmakler?
Bei der Vermietung ist seit Juni 2015 das Bestellerprinzip zu beachten. Genaueres dazu verrät ein Blick in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Gemäß § 2 (1a) WoVermG darf der Wohnungsmakler keine Provision vom Wohnungssuchenden verlangen. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, dass der Mietinteressent den Makler ausdrücklich durch einen Vermittlungsauftrag mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt hat. Kurz zusammengefasst bedeutet dies also: Es zahlt derjenige die Maklerprovision, der sich an den Wohnungsmakler gewandt hat. Die Maklergebühren sind bei der Vermietung auf maximal zwei Netto-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt.
5. Guten Wohnungsmakler finden – Wie geht das?
Der Verkauf einer Immobilie ist Vertrauenssache. Beim Wohnungsverkauf geht es oftmals um sehr viel Geld. Umso wichtiger ist es daher, den richtigen Makler zu finden. Da Marktkenntnis ein entscheidender Erfolgsfaktor beim Verkauf ist, sollte der Immobilienmakler ortsansässig sein. Liegt das Maklerbüro in der Nähe zur Wohnung, lassen sich auch Besichtigungen und Termine mit Interessenten leichter durchführen. Einen ersten Eindruck bei der Maklersuche verschafft Ihnen die Recherche im Internet und die Webseite des Maklers.
Fragen Sie auch bei Bekannten in der Region nach, ob Ihnen jemand einen guten Immobilienmakler empfehlen kann. Der Wohnungsmakler sollte auf das jeweilige Preissegment Ihrer Immobilie spezialisiert sein. Handelt es sich bei Ihrer Eigentumswohnung um ein Objekt aus dem Luxussegment, verfügt ein darauf spezialisierter Makler über wertvolle Kontakte zu zahlungskräftigen Käufern. Schauen Sie sich auch die Inserate des Maklers an und überzeugen Sie sich von der Qualität seiner Arbeit.
Weitere Kriterien bei der Maklerwahl sind ein Sachkundeausweis und berufliche Qualifikationen. So müssen Makler seit 2018 nachweisen, dass sie regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Weitere Einzelheiten dazu finden sich in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Wohnung verkaufen mit Makler oder privat ohne Makler?
Ob die Beauftragung eines Maklers sinnvoll ist, hängt wesentlich von zwei Fragen ab: Haben Sie selbst die Zeit, sich um die Verkaufsaktivitäten zu kümmern und Besichtigungen durchzuführen? Und verfügen Sie über die nötige Erfahrung?
Wenn Sie einen Makler beauftragen, profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:
- der Makler organisiert den gesamten Verkaufsprozess von der Wohnungsbewertung bis zur Übergabe
- etablierte Makler sind gut vernetzt und können auf eine Datenbank mit Kaufinteressenten zugreifen
- Wohnungsmakler wissen, wie sich Ihr Objekt optimal bewerben lässt
- bei rechtlichen Fragen berät Sie der Makler mit seiner Sachkompetenz.