Gutachterausschuss für Grundstückswerte: Aufgaben & Service
Der Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie sich zum Preisniveau auf dem örtlichen Immobilienmarkt informieren wollen. Welche Informationen Sie vom Gutachterausschuss erhalten und warum diese beim Immobilienverkauf nützlich sind – lesen Sie hier weiter.
1. Was ist der Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte entstand erstmals im Jahr 1960 mit der Einführung des damaligen Bundesbaugesetzes, heute Baugesetzbuch (BauGB). Die Gutachterausschüsse sind gemäß §192 BauGB dafür zuständig, Grundstückswerte zu ermitteln und andere Wertermittlungen durchzuführen. Dazu erhalten die Landeseinrichtungen die Daten aus allen Immobilienkaufverträgen. Die Gutachterausschüsse verfolgen mit der Führung der Kaufpreissammlung das Ziel, mehr Transparenz am Immobilienmarkt zu erreichen.
Eingeteilt sind die Gutachterausschüsse in die Oberen Gutachterausschüsse (OGA) der Länder und die örtlichen Gutachterausschüsse (GA) der Gemeinden. Für jeden Gutachterausschuss arbeiten ein Vorsitzender und weitere ehrenamtlich bestellte Gutachter. Als Gutachter sind Personen beschäftigt, die sich durch ihre besondere Sachkunde auszeichnen. Die Sachverständigen kommen meist aus der Immobilienwirtschaft oder sind als Architekten, Bausachverständige, Betriebswirte, Bankfachleute oder Vermessungsingenieure tätig. Jeder Gutachterausschuss verfügt über eine Geschäftsstelle, die als Anlaufstelle für die Bürger in der Region eingerichtet ist.
Mit Ihren Anfragen zu Bodenrichtwerten, Immobilienmarktberichten und anderen Angelegenheiten zur Wertermittlung können Sie sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Ihrer Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie Auskunft dazu, welche Grundstückspreise und Immobilienpreise aktuell gezahlt werden.
2. Was sind die Aufgaben des Gutachterausschusses?
Die Gutachterausschüsse der Gemeinden erfüllen einen gesetzlichen Auftrag. Die einzelnen Aufgaben der Gutachterausschüsse ergeben sich aus den §§ 193-196 des Baugesetzbuches. Dazu gehören vor allem die folgenden Zuständigkeiten:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
- Führung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten wie
- Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren
- Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren
- Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren
3. Eine Liste mit Gutachterausschüssen in den einzelnen Bundesländern
Die folgende Liste stellt Ihnen die Kontaktdaten und Webseiten der Oberen Gutachterausschüsse der Länder zur Verfügung.
Bundesland |
Kontaktdaten |
Baden-Württemberg |
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung über Telefon: (0711) 959 80 750 |
Bayern |
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte über Telefon: (0871) 88 1350 |
Berlin |
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über Telefon: (030) 90139 5239 |
Brandenburg |
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im über Telefon: (0335) 5582 520 |
Bremen |
Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen über Telefon: (0421) 361 4901 |
Hamburg |
Gutachterausschuss für Grundstückswerte – Geschäftsstelle über Telefon: (040) 42826 6000 |
Hessen |
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse über Telefon: (0611) 535 5575 |
Mecklenburg-Vorpommern |
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern über Telefon: (0385) 588 56332 |
Niedersachen |
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion über Telefon: (0441) 9215 633 |
Nordrhein-Westfalen |
Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land NRW über Telefon: (0211) 475 2640 |
Rheinland-Pfalz |
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte über Telefon: (0261) 492 366 |
Saarland |
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes über Telefon: (0681) 9712 426 |
Sachsen |
Geschäftsstelle Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen über Telefon: (0351) 8283 8420 |
Sachsen-Anhalt |
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt über Telefon: (0391) 567 8585 |
Schleswig-Holstein |
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse des Landes Schleswig-Holstein über Telefon: (0451) 30090 123 |
Thüringen |
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen über Telefon: (0361) 57 4176 237 |
4. Gutachterausschuss-Berichte
Eine der wesentlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Herausgabe von Immobilienmarktberichten bzw. Grundstücksmarktberichten. Dazu werten die Gutachterausschüsse die Daten von Grundstücksverkäufen für das jeweilige Bundesland aus und stellen sie Interessenten zur Verfügung. Über die Webseite des Gutachterausschusses in Ihrer Region können Sie den Marktbericht als PDF-Download käuflich erwerben oder in gedruckter Form bestellen.
Die Immobilienmarktberichte verschaffen Ihnen einen guten Überblick zu den Quadratmeterpreisen für Grundstücke und Immobilien. Wenn Sie ein Haus erwerben oder ein Objekt verkaufen wollen, liefern die Gutachterausschuss-Berichte eine erste Orientierung zum Verkaufspreis. Ein professionelles Wertgutachten für Ihre Immobilie kann ein solcher Marktbericht aber nicht ersetzen. Jedes Objekt ist anders und der Wert einer Immobilie lässt sich nur bei einem Vor-Ort-Termin von einem erfahrenen Sachverständigen realistisch einschätzen.