Gutachterausschuss für Grundstückswerte: Aufgaben & Service

Der Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie sich zum Preisniveau auf dem örtlichen Immobilienmarkt informieren wollen. Welche Informationen Sie vom Gutachterausschuss erhalten und warum diese beim Immobilienverkauf nützlich sind – lesen Sie hier weiter.

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1. Was ist der Gutachterausschuss?

Grundstück

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte entstand erstmals im Jahr 1960 mit der Einführung des damaligen Bundesbaugesetzes, heute Baugesetzbuch (BauGB). Die Gutachterausschüsse sind gemäß §192 BauGB dafür zuständig, Grundstückswerte zu ermitteln und andere Wertermittlungen durchzuführen. Dazu erhalten die Landeseinrichtungen die Daten aus allen Immobilienkaufverträgen. Die Gutachterausschüsse verfolgen mit der Führung der Kaufpreissammlung das Ziel, mehr Transparenz am Immobilienmarkt zu erreichen.

Eingeteilt sind die Gutachterausschüsse in die Oberen Gutachterausschüsse (OGA) der Länder und die örtlichen Gutachterausschüsse (GA) der Gemeinden. Für jeden Gutachterausschuss arbeiten ein Vorsitzender und weitere ehrenamtlich bestellte Gutachter. Als Gutachter sind Personen beschäftigt, die sich durch ihre besondere Sachkunde auszeichnen. Die Sachverständigen kommen meist aus der Immobilienwirtschaft oder sind als Architekten, Bausachverständige, Betriebswirte, Bankfachleute oder Vermessungsingenieure tätig. Jeder Gutachterausschuss verfügt über eine Geschäftsstelle, die als Anlaufstelle für die Bürger in der Region eingerichtet ist.

Hinweis:

Mit Ihren Anfragen zu Bodenrichtwerten, Immobilienmarktberichten und anderen Angelegenheiten zur Wertermittlung können Sie sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Ihrer Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie Auskunft dazu, welche Grundstückspreise und Immobilienpreise aktuell gezahlt werden.

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2. Was sind die Aufgaben des Gutachterausschusses?

Die Gutachterausschüsse der Gemeinden erfüllen einen gesetzlichen Auftrag. Die einzelnen Aufgaben der Gutachterausschüsse ergeben sich aus den §§ 193-196 des Baugesetzbuches. Dazu gehören vor allem die folgenden Zuständigkeiten:

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
  • Führung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Ermittlung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten wie

3. Eine Liste mit Gutachterausschüssen in den einzelnen Bundesländern

Die folgende Liste stellt Ihnen die Kontaktdaten und Webseiten der Oberen Gutachterausschüsse der Länder zur Verfügung.

Bundesland

Kontaktdaten

Baden-Württemberg

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Ref. 24 – Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung
Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart
Postfach 10 29 62, 70025 Stuttgart

über Telefon: (0711) 959 80 750
per E-Mail: grundstueckswertermittlung-bw@lgl.bwl.de

www.gutachterausschuesse-bw.de

Bayern

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Freistaat Bayern
– Geschäftsstelle –
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut

über Telefon: (0871) 88 1350
per E-Mail: oga-bayern@landshut.de

www.gutachterausschuesse-bayern.de

Berlin

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

über Telefon: (030) 90139 5239
per E-Mail: gaa@sensw.berlin.de

www.berlin.de/gutachterausschuss/

Brandenburg

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Land Brandenburg
Geschäftsstelle beim Landesbetrieb LGB
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

über Telefon: (0335) 5582 520
per E-Mail: oberer.gutachterausschuss@geobasis-bb.de

www.gutachterausschuss-bb.de/

Bremen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen
Lloydstraße 4
28217 Bremen

über Telefon: (0421) 361 4901
per E-Mail: gutachterausschuss@geo.bremen.de

www.gutachterausschuss.bremen.de/

Hamburg

Gutachterausschuss für Grundstückswerte – Geschäftsstelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

über Telefon: (040) 42826 6000
per E-Mail: gutachterausschuss@gv.hamburg.de

www.hamburg.de/bsw/gutachterausschuss

Hessen

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
für Immobilienwerte des Landes Hessen
Schaperstraße 16
65195 Wiesbaden

über Telefon: (0611) 535 5575
per E-Mail: info.zggh@hvbg.hessen.de

hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Lübecker Straße 289
19059 Schwerin

über Telefon: (0385) 588 56332
per E-Mail: wertermittlung@laiv-mv.de

www.laiv-mv.de/Geoinformation/Wertermittlung/

Niedersachen

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion
Oldenburg-Cloppenburg
Geschäftsstelle Oberer
Gutachterausschuss
Stau 3
26122 Oldenburg

über Telefon: (0441) 9215 633
per E-Mail: oga@lgln.niedersachsen.de

www.gag.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land NRW
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

über Telefon: (0211) 475 2640
per E-Mail: oga@brd.nrw.de

www.boris.nrw.de

Rheinland-Pfalz

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Geschäftsstelle
c/o Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz

über Telefon: (0261) 492 366
per E-Mail: oga.rlp@vermkv.rlp.de

www.gutachterausschuesse.rlp.de

Saarland

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes
Kaibelstrasse 4-6
66740 Saarlouis

über Telefon: (0681) 9712 426
per E-Mail: zgga@lvgl.saarland.de

www.saarland.de/zgga.htm

Sachsen

Geschäftsstelle Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Postfach 10 02 44
01072 Dresden

über Telefon: (0351) 8283 8420
per E-Mail: oga@geosn.sachsen.de

www.boris.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

über Telefon: (0391) 567 8585
per E-Mail: service.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse des Landes Schleswig-Holstein
Brolingstraße 53 b-d
23554 Lübeck

über Telefon: (0451) 30090 123
per E-Mail: Poststelle.ZG@LVermGeo.landsh.de

www.gutachterausschuesse-sh.de

Thüringen

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Dezernat 21.2 – Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
Hohenwindenstraße 13 a
99086 Erfurt

über Telefon: (0361) 57 4176 237
per E-Mail: gutachter.thueringen@tlvermgeo.thueringen.de

www.thueringen.de/geoinformation

4. Gutachterausschuss-Berichte

Eine der wesentlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Herausgabe von Immobilienmarktberichten bzw. Grundstücksmarktberichten. Dazu werten die Gutachterausschüsse die Daten von Grundstücksverkäufen für das jeweilige Bundesland aus und stellen sie Interessenten zur Verfügung. Über die Webseite des Gutachterausschusses in Ihrer Region können Sie den Marktbericht als PDF-Download käuflich erwerben oder in gedruckter Form bestellen.

Die Immobilienmarktberichte verschaffen Ihnen einen guten Überblick zu den Quadratmeterpreisen für Grundstücke und Immobilien. Wenn Sie ein Haus erwerben oder ein Objekt verkaufen wollen, liefern die Gutachterausschuss-Berichte eine erste Orientierung zum Verkaufspreis. Ein professionelles Wertgutachten für Ihre Immobilie kann ein solcher Marktbericht aber nicht ersetzen. Jedes Objekt ist anders und der Wert einer Immobilie lässt sich nur bei einem Vor-Ort-Termin von einem erfahrenen Sachverständigen realistisch einschätzen.

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